Die Sporthallen sind ab sofort wieder geschlossen

Die Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29. Oktober 2020 ist seit heute veröffentlicht. Aufgrund dieser Verordnung treten für die öffentlichen Sportanlagen im Verantwortungsbereich des Schul- und Sportamtes Pankow ab 02.11.2020 verschärfte Regelungen in Kraft.

Hygiene- und Verhaltensanforderungen für öffentliche Sportanlagen des Schul- und Sportamtes Pankow im Außen- und Innenbereich ab 02.11.2020

Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29. Oktober 2020

Die Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29. Oktober 2020 ist seit heute veröffentlicht. Aufgrund dieser Verordnung treten für die öffentlichen Sportanlagen im Verantwortungsbereich des Schul- und Sportamtes Pankow ab 02.11.2020 verschärfte Regelungen in Kraft.

 

Bitte beachten Sie unbedingt die aktuelle Infektionsschutzverordnung und die Verhaltens- und Hygieneanforderungen laut der beigefügten Anlagen. In Kürze betrifft das folgende Änderungen:

 

- Sport darf nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen.
- Die gedeckten Sportanlagen (Sporthallen, Krafträume, Gymnastikräume, Kegelbahnen, etc.) sind geschlossen zu halten.
- Ein Trainingsbetrieb ist untersagt. Ausgenommen sind, Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 10 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird.
- Die gleichzeitige Anwesenheit, das Zuschauen usw. von Eltern oder sonstigen Betreuungspersonen ist nicht zulässig.

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